agb

Allgemeinen Geschäftsbedingungen 

§1 Allgemeines
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen und Dienstleistungen von mits group GmbH, im folgendem als mits abgekürzt.
2. Alle Lieferungen und Dienstleistungen erfolgen ausschließlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch bei Folgeauf-trägen und zukünftigen Geschäftsvorgängen sowie entgegenste-hender AGB oder Einkaufsbedingungen, auch durch Stillschwei-gen unterwirft sich mits diesen nicht.
3. Der Kunde übernimmt als vertragswesentliche Pflicht, Daten und Programme in anwendungsadäquaten Intervallen, mindestens einmal täglich, zu sichern und zu archivieren um einen eventuel-len Wiederherstellungsaufwand möglichst gering zu halten.

§2 Lieferung, Leistungen und Gefahrenübergang
1. Unsere Angebote sind stets freibleibend. Technische Änderun-gen sowie Änderungen zum Beispiel in Form und Farbe bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
2. Teillieferungen und Teilleistungen sind stets zulässig, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Jede leistung gilt als selbständige Leistung und kann gesondert in Rechnung gestellt werden.
3. Die Lieferung erfolgt ab Lager für Rechnung und auf Gefahr des Kunden, soweit nicht anders schriftlich vereinbart. Sofern der Kunde es wünscht, wird mits die Lieferung durch eine Transport-versicherung eindecken; anfallende Kosten trägt der Kunde.

§3 Zahlungen und Eigentumsvorbehalt
1. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.
2. Alle Lieferungen und Dienstleistungen sind sofort nach Rechnungsstellung rein netto fällig.
3. mits behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Ge-schäftsverbindung zwischen uns und dem Kunden vor.
4. Ist der Kunde mit Zahlungen aus laufenden Verträgen drei Monate oder länger im Verzug, so werden alle Zahlungen zum nächst möglichen Kündigungstermin des Vertrages sofort und in einer Summe fällig.

§4 Datenschutz und Datensicherheit
1. Der Kunde muss dafür selbst Sorge tragen, dass jeder Empfänger von persönlichen Zugangsdaten (z.B. Passwörter) diese sofort nach Erhalt und danach regelmäßig in anwendungsadäquaten Intervallen aber mind. einmal in 6 Wochen diese zu ändern hat. Dies dient der Sicherstellung des notwendigen Maßes an Daten-schutz. Bei Kenntnisnahme oder Verdacht auf Kenntnisnahme Dritter (auch IT Personal) müssen Zugangsdaten sofort geändert werden. Der Kunde ist verpflichtet mind. einmal jährlich die Umsetzung und Einhaltung dieser Richtlinie selbst zu überprüfen und zu gewährleisten.
2. Der Kunde verpflichtet sich, vertrauliche Daten und Informatio-nen kommerzieller Natur, insbesondere Preislisten, Kalkulations--, Angebots und Vertragsunterlagen von mits, sowie Informationen über preisbestimmende Elemente wie Rabatte, Boni, etc., vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen der Geschäftsbe-ziehung mit mits zu verwenden.
3. mits darf Daten aus dem Vertragsverhältnis zum Zwecke der Datenverarbeitung speichern, verarbeiten und die Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten (z.B. Softwareher-steller, Versicherungen) übermitteln. Verlangen Hersteller oder Serviceanbieter (z.B. Lizenzgeber, Cloud Anbieter) von mits detaillierte Angaben über z.B. individuelle Kundendaten, ist mits gegenüber dem Kunden berechtigt, diese Daten zu übermitteln.
4. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden eigene vertrauliche Daten vor Serviceleistungen so zu sichern, dass ein Zugriff hierauf nicht möglich ist.

§5 Gewährleistung und Haftung
1. Die Gewährleistungsfrist für gewerbliche Kunden beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.
2. Die Parteien sind sich bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Softwarefehler unter allen möglichen Anwendungsbedingungen auszuschließen.
3. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weiterge-hende Ansprüche des Kunden gleich aus welchen Rechtsgrün-den ausgeschlossen. mits haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet mits nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.
4. mits haftet nicht für den Verlust von Daten oder Programmen.
5. Vorstehende Haftungsfreizeichnungen gelten nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens mits beruht oder vertragswesentliche Pflichten verletzt wurden.
6. Sofern mits fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht von mits für Sach oder Personenschäden auf die Deckungssumme der Haftpflicht Versicherung von mits be-schränkt, maximal jedoch 25.000€. mits ist bereit, dem Kunden auf Verlangen Einblick in die Police von mits zu gewähren. Eine höhere Haftung ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Vereinba-rung möglich.
7. Die Komplexität der Integration von IT Systemen und deren Auswirkungen auf das Betriebsumfeld des Kunden macht es unmöglich, die Höhe eines von mits zu vertretenden Vermögens-schadens zu bestimmen. Es wird daher ausdrücklich eine max. Haftung von 5.000,00 € pro Schaden (nicht pro System oder pro Tag) vereinbart. Eine höhere Haftung ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung möglich.
8. Die vorstehenden Regelungen gelten analog auch hinsichtlich von mits erbrachten Werks und Dienstleitungen sowie bei Ansprü-chen gegen Mitarbeiter oder Beauftragte von mits.

§6 Sonstiges
1. mits behält sich vor, die AGB jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Die jeweils aktuellen AGB können im Internet unter www.mits group.de/agb eingesehen werden.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt haben würden, wenn sie den Punkt bedacht hätten.
3. Für die Einhaltung aller rechtlichen Bestimmungen (z.B. für Lizenzbestimmungen, Datensicherung, Datenschutz, etc.) o.ä. ist der Kunde ausschließlich selbst verantwortlich und haftend. Keinesfalls kann die Zuständigkeit oder die Verantwortung an mits übertragen werden.

§7 Erfüllungsort Gerichtsstand
1. Bei Streitigkeiten, auch soweit sie die Wirksamkeit eines Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen betreffen, ist der Gerichtsstand Aschaffenburg.
2. Die Rechtsbeziehungen zwischen mits und dem Käufer unterliegen unter Ausschluss etwaiger anderer nationalen Rechte allein dem Recht der BRD.

Karlstein, 01.01.2013
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